Kircheneintritt

Wenn Sie (wieder) in die Kirche eintreten möchten und in unserer Kirchengemeinde wohnen, ist Pfarrerin Simone Rasch die Ansprechpartnerin (Tel. 05221 31524 oder E-Mail: simone.rasch@kirchenkreis-herford.de). Für Menschen, die noch nie Mitglied einer christlichen Kirche waren, ist die Taufe Voraussetzung für eine Aufnahme in die evangelische Kirche. Meist werden in den großen christlichen Kirchen die Kinder getauft, aber Erwachsenentaufen finden inzwischen immer häufiger statt.

Wenn Sie bereits getauft sind, können Sie direkt im Gespräch mit Pfarrerin Rasch in die Ev.-Luth. Kirchengemeinde Herringhausen aufgenommen werden. Auch wenn sie nicht in Herringhausen wohnen, können Sie auf Wunsch Mitglied unserer Kirchengemeinde werden.

Bitte bringen Sie ihren Personalausweis, Ihre Taufurkunde und ggf. die Austrittsbescheinigung (sofern vorhanden) mit. Gerne können Sie sich auch dieses Formular zum Wiedereintritt in unsere Kirchengemeinde ausdrucken und ausfüllen:

Formular Kircheneintritt

Wer Kirchenmitglied ist und berufstätig ist, wird durch den Eintritt kirchensteuerpflichtig.
Wenn Sie Lohnsteuer zahlen, ist das Finanzamt bzw. Ihr Arbeitgeber über Ihren Kircheneintritt zu informieren:

  • Wenn Sie Arbeitnehmer sind, erfolgt eine automatische Meldung durch die Kirchengemeinde an die Kommune. Sie müssen also weder zum Finanzamt gehen noch den Arbeitgeber informieren.
  • Wenn Sie selbständig tätig sind, müssen Sie den Eintritt dem Finanzamt melden. In diesem Fall erfolgt keine Meldung durch die Kirchengemeinde. Nur so ist im nächsten Jahresausgleich eine (auch rückwirkende) Kirchensteuerberücksichtigung gewährleistet.

Die Kirchensteuer kann als Sonderausgabe von der Einkommenssteuer abgesetzt werden. So verringert sich Ihre Steuerschuld.