Läuteordnung

In der Kirchengemeinde Herringhausen gibt es wie in anderen Kirchengemeinden auch eine vom Presbyterium beschlossene Läuteordnung. 

Angelus- oder Tagzeiten-Geläut
Morgens um 8 Uhr, mittags um 12 Uhr und abends um 18 Uhr erinnert uns das Angelus- oder Tagzeitengeläut daran, dass Gott uns in unserem Alltag begegnen möchte: „Halt ein wo läufst du hin? Der Himmel ist in dir. Suchst du Gott anderswo, du fehlst ihn für und für“ (Angelus Silesius, dt. Lyriker, Theologe und Arzt, 1624-1677). Zu den Tagzeiten läutet übrigens auch die Herringhauser Friedhofsglocke. Lassen sie sich einladen, zur Ruhe zu kommen hin und wieder, für ein paar Minuten am Tag, in besonderen Zeiten. Gerade in der Hektik und Fülle unserer Zeit kann das eine Chance sein, neue Kräfte für den Alltag zu sammeln. 

Sonntagsgeläut
Das Zehnminütige Geläut am Samstagabend um 19 Uhr soll den Sonntag als Ruhetag begrüßen: Jetzt ist es Zeit, die Arbeit ruhen zu lassen und Leib und Seele etwas Gutes zu tun, einen Tag lang, 24 Stunden. Am Sonntagmorgen laden die Glocken zum Gottesdienst ein 10 Minuten vor Beginn. Sie sagen damit aber auch: Hier versammeln sich Menschen zum Gebet, zur Fürbitte. Und wenn im Gottesdienst das Vaterunser gebetet wird, dann läutet es ebenfalls. Dann sind alle, die nicht zum Gottesdienst kommen konnten eingeladen, in das Vaterunser einzustimmen, zuhause oder unterwegs. Nach Festgottesdiensten wie zum Beispiel den Konfirmationen läutet es dann auch, zum Auszug der Konfirmierten oder zum Ausgang der Gottesdienstbesucher: Der Segen, der im Gottesdienst erfahren wurde, soll auch in den Alltag mitgenommen werden, die Gemeinschaft im Gottesdienst soll in die ganze Gemeinde ausstrahlen. 

Jahreswechsel
Das Geläut zum Jahreswechsel in der Silvesternacht für 10 Minuten wünscht allen Feiernden ein gesegnetes Neues Jahr und übertönt das Knallen der Silvesterraketen kaum. 

Karfreitag: Kein Gelaut
Am Karfreitag schweigen Glocken und Orgel. Der Tag des Leidens und Sterbens Christi, der in der protestantischen Tradition ja eine ganz besondere Bedeutung hat, erinnert uns daran, dass Gott uns selbst in der größten Einsamkeit und in Leiden und Sterben schweigend und bergend zur Seite steht.

Totengeläut
Die Glocken auf den Friedhöfen geleiten die Verstorbenen zur letzten Ruhestätte. Sie werden von den Bestattern vor dem Gang der Trauergemeinde zur Grabstätte eingeschaltet. Zur gleichen Zeit läutet auch die große Glocke in der Herringhauser Kirche für 10 Minuten, in der Regel 25 Minuten nach dem Beginn der Trauerfeier. Dieses Geläut soll zum Ausdruck bringen, dass niemand auf seinem letzten Weg im Leben allein ist und ist gleichzeitig eine Möglichkeit des Gedenkens für diejenigen, die zum Beispiel aus gesundheit-lichen oder aus Altersgründen nicht an der Trauerfeier teilnehmen können. 

Das Trauergeläut an den beiden Tagen vor der Trauerfeier jeweils um 11.30 Uhr für 10 Minuten dient zum einen der Bekanntmachung, dass ein Gemeindeglied verstorben ist. Zum anderen drückt es die christliche Hoffnung auf Auferstehung aus: Wie Jesus Christus am dritten Tag von den Toten erstanden ist, hoffen auch wir auf die Auferstehung unserer Verstorbenen. Und es lädt ein, inne zu halten und zu bedenken, dass jedes Leben endlich ist „damit wir ein weises Herz erlangen“ (Ps 90,12) 

 

Die Kirche(ngemeinde) und ihr Geld

In zahllosen Projekten fördert die Evangelische Kirche Menschen in Not, allen voran die  Organisation „Brot für die Welt“, für die traditionell die Kollekte der Gottesdienste zu Erntedank und am Heiligen Abend bestimmt ist. Die diakonischen Werke und Einrichtungen leisten vor Ort  wertvolle Hilfe.

Aber auch unsere Kirchengemeinde selbst hat Teil an diesem Engagement für andere.  Sie bietet Menschen verschiedenster Altersstufen Möglichkeiten zur Begegnung und  zum Kontakt und leistet Hilfe, wo Hilfe gebraucht wird. Da werden zum Beispiel Kinder  und Jugendliche finanziell unterstützt, die aus Familien mit geringem Einkommen  stammen. So können sie an Freizeiten und Aktivitäten teilnehmen.

Wir brauchen Ihre Unterstützung auch, damit unsere Räumlichkeiten hier vor Ort weiter offene Türen für die verschiedenen Generationen bieten können. Auch die Instandhaltung von Gebäude und Außenanlagen ist durch Kirchensteuermittel nicht vollständig gedeckt.

Einzelspenden sind jederzeit willkommen, eine Spendenbescheinigung kann auf Wunsch ausgestellt werden. 
Für Gemeindeglieder, die keine Kirchensteuern (mehr) zahlen, oder andere, die die Kirchengemeinde vor Ort unterstützen möchten, kommt das freiwillige Kirchgeld in Frage.

Allen, die uns in den zurückliegenden Jahren bereits mit Spenden unterstützt haben, möchten wir an dieser Stelle herzlich danken!

Datenschutzverordnung auch im kirchlichen Bereich

Seit dem 25. Mai gilt die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung. Die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) hat im vergangenen November ein eigenes Datenschutzgesetz beschlossen. Dieses entspricht weitgehend den Vorgaben der EU-Verordnung, umfasst aber auch die besonderen Bereiche kirchlicher Arbeit. Für unseren Gemeindebrief hat die EKD-atenschutzverordnung Folgen: So werden ab sofort nur noch die Namen unserer Geburtstagskinder veröffentlicht. Das gleiche gilt für Amtshandlungen. Im Internet-Gemeindebrief ist eine Veröffentlichung dieser Daten nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Betroffen möglich. Daher verzichten wir dort ganz auf eine Veröffentlichung. Uns ist bewusst, dass gerade die Geburtstage besonders aufmerksam verfolgt werden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aufgrund der neuen Rechtslage nun sensibler mit personenbezogenen Daten umgehen müssen. Alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Kirchengemeinden, die mit personenbezogenen Daten zu tun haben, müssen sich darüber hinaus zum besonderen Schutz dieser Daten verpflichten.